
AGB
AGB
§1 Allgemeine Bestimmungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Geschäftsverhältnis zwischen TierAktiv Tiertherapie Melinda Endres und dem Tierhalter als Dienstleistungs-/Behandlungsvertrag nach §§611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
§2 Behandlungen
Der Dienstleistungs-/Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot von TierAktiv annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie an TierAktiv wendet. Ist ein Patient Erstpatient oder war seit mehr als sechs Monaten nicht mehr bei TierAktiv in Behandlung wird kostenpflichtig eine Anamnese erhoben. Eine umfassende Anamnese ist zwingend für die weitere Behandlung, Beratung notwendig. TierAktiv ist berechtigt einen Dienstleistungs-/Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Besonderen wenn es um Beschwerden geht, welche von TierAktiv aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann/darf, das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht gegeben ist, oder TierAktiv in Gewissenskonflikte bringen könnte. Im Falle einer Ablehnung bleibt der Honoraranspruch für entstandene Leistungen, einschließlich der Beratung, bestehen.
§3 Inhalt und Zweck des Dienstleistungs-/Behandlungsvertrag
TierAktiv erbringt seine Dienste nach den Bedürfnissen des zu behandelnden Tieres nach Zustimmung des Tierhalters, welcher vorweg in einem Informationsgespräch über die möglichen Risiken und alternative Behandlungsmethoden konkret informiert wurde. TierAktiv erbringt seine Dienste, indem er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Tierphysiotherapie, welche Diagnose, Beratung und Therapie, beinhalten.
TierAktiv übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Es werden schulmedizinisch nicht anerkannte Methoden angewendet, welche nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese sind nicht kausal-Funktional und somit nicht zielgerichtet. Ein Erfolg Behandlung wird angestrebt, jedoch nicht garantiert.
§4 Mitwirkung des Tierhalters
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet.
Vor und während der Behandlung hat der Tierhalter TierAktiv über Vorerkrankungen und vorausgegangene Behandlungen und Operationen vollumfänglich zu informieren und erklären diese Angaben nach bestem Wissen und Gewissen getätigt zu haben. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, das gelehrte Trainingsinhalte und Therapien nur den optimalen Erfolg erzielen können, wenn diese auch außerhalb der Therapie umgesetzt werden.
§5 Termin
Ein Termin gilt als vertraglich vereinbart, wenn er von TierAktiv schriftlich oder elektronisch bestätigt wird. Beide Parteien können bis spätestens 24h vor dem Termin diesen absagen, verschieben. Falls der Tierhalter den gebuchten Termin nicht bis spätestens 24h vor dem Termin absagt oder verschiebt und nicht wahrnimmt, entstehen dem Tierhalter Ausfallkosten in Höhe von 30 Euro (Ausnahme bestätigte medizinische Notfälle von Tier oder Tierhalter!). Sollte es aufgrund unvorhersehbarer Verkehrs- oder Wetterlage zu einer Verspätung kommen hat TierAktiv den Tierhalter, wenn möglich darüber zu informieren. Sollte es zu einer unvorhersehbaren, unzumutbaren Verspätung kommen wird zeitnah ein neuer Termin vereinbart.
§6 Honorierung
TierAktiv hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches sich aus den Behandlungs- und Anfahrtskosten zusammensetzt. Es gelten in der Preisliste aufgeführten Sätze der Anfahrtskosten und die in der Anamnese vereinbarten Behandlungskosten. Das Honorar ist direkt nach dem jeweiligen Behandlungsbesuch in bar oder per PayPal an TierAktiv zu entrichten. Nach Abschluss der Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine schriftliche Rechnung. Falls der Tierhalter den gebuchten Termin nicht bis spätestens 24h vor dem Termin absagt oder verschiebt und nicht wahrnimmt, entstehen dem Tierhalter Ausfallkosten in Höhe von 30 Euro (Ausnahme bestätigte medizinische Notfälle von Tier oder Tierhalter!). Dies ist innerhalb einer Woche zu begleichen. Bei Verzug sendet TierAktiv nur eine einzige Mahnung, welche 5,00€ Mahngebühr beaufschlagt.
§7 Datenschutz
TierAktiv behandelt die Tierhalter/Patientendaten vertraulich, sofern die Offenlegung der zutreffenden Daten persönliche Angriffe auf TierAktiv im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie oder dessen Berufsausbildung nicht entlasten können. TierAktiv führt eine Handkarte über seine Leistungen. Der Tierhalter hat weder Anspruch auf Einsicht noch Herausgabe der Handkarten. Eine Behandlungs-/Krankenkarte kann vom Tierhalter kostenpflichtig verlangt werden, wobei Originale im Besitz von TierAktiv bleiben. Handakten werden 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Kommen die Akten für Beweiszwecke in Frage wird von der Vernichtung der Akten abgesehen.
§8 Haftung
Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, welche durch ihn oder dem Tier an Personen, Praxisausrüstung oder Praxiseinrichtung verursacht werden in voller Höhe. TierAktiv haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TierAktiv für Schäden, welche aus der Verletzung einer wesentlicher Vertragspflicht entstehen und für Schäden, welche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit und des Lebens hervorgehen. TierAktiv haftet nicht für Schäden, welche durch den Tierhalter und dessen Mitwirken an der Therapie verursacht wurden. Ebenso wird eine Haftung für Anwendungsrisiken der Behandlung, über die der Tierhalter im vorhergegangenen Informationsgespräch informiert wurde, ausgeschlossen.
§9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln des Behandlungsvertrages oder dieser AGB ungültig oder nichtig sein oder werden beeinflusst dies nicht die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages oder dieser AGB. Die ungültigen Klauseln sind durch Bestimmungen, welche dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommen, zu ersetzen
